LA SPEZIA-BAYREUTH
Due città unite in gemellaggio,dal 1999

Vereinbarung einer Städtepartnerschaft zwischen der Stadt Bayreuth in der Bundesrepublik Deutschland und der Stadt La Spezia in der Republik Italien

Präambel
Die Stadt Bayreuth und die Stadt La Spezia schließen eine Partnerschaft. Die Schwesterstädte verfolgen das hohe Ziel, durch den Abschluß dieser Städtepartnerschaft die Freundschaft zwischen den Völkern Italiens und Deutschlands zu festigen und damit zu einem vereinten Europa in Frieden und Freiheit beizutragen.

Artikel 1 – Städtepartnerschaf
(1) Die Stadt Bayreuth und die Stadt La Spezia gehen eine Städtepartnerschaft ein. Sie dient der Entwicklung freundschaftlicher Beziehungen durch Begegnungen, Gedanken- und Erfahrungsaustausch sowie der Zusammenarbeit auf kommunaler Ebene. (2) Zur organisatorischen Unterstützung der zukünftigen Gemeinsamkeit bildet jede Stadt in ihrem Bereich ein Partnerschaftskomitee.

Artikel 2 – Bürgerpartnerschaf
(1) Beide Städte verpflichten sich, die Städtepartnerschaft dahingehend auszugestalten, daß sich zwischen ihren Bewohnern eine vielseitige, lebendige Bürgerpartnerschaft entwickelt. (2) Für dieses Ziel werden individuelle Begegnungen und Kontakte der Bürger aller gesellschaftlichen Schichten, von Gruppen, Vereinen und Verbänden sowie von Institutionen und öffentlichen Einrichtungen begrüßt, gefördert und vermittelt. (3) Das Zusammentreffen und der Austausch junger Menschen sowie das Erlernen der gegenseitigen Sprache erfahren vorrangige Unterstützung

Artikel 3 – Rahmenprogramm
(1) Beide Partnerstädte legen für gemeinsame Treffen und Veranstaltungen ein jährliches Rahmenprogramm fest, das jeweils im Herbst des Vorjahres durch die beiden Partnerschaftskomitees erarbeitet und abgestimmt wird. (2) Jede Partnerstadt wird der anderen eine geeignete räumliche Möglichkeit zur Selbstdarstellung und Bürgerinformation zur Verfügung stellen.

Artikel 4 – Unterstützung
Beide Partnerstädte werden im Rahmen ihrer Möglichkeiten Informationsaustausch und Zusammenarbeit insbesondere auf folgenden inhaltlichen Gebieten betreiben: – Kunst und Kultur, Geschichte, Bildung – Stadtsanierung, Stadtentwicklung, Denkmalpflege, Wohnungswesen – Handel, Handwerk, Industrie und Gewerbe – Natur- und Umweltschutz – Freizeit, Erholung, Sport, Tourismus – Förderung der Kinder und der Jugend – Familien-, Frauen- und Seniorenfragen – Gesundheitswesen – Verkehrswesen – Kommunale Einrichtungen und Dienstleistungen

Artikel 5 – Schlußbestimmungen
Das Zustandekommen der Vereinbarung bedarf der Beschlußfassung durch den Stadtrat Bayreuth und durch den Stadtrat La Spezia. Die Vereinbarung tritt nach Unterzeichnung vor jedem der beiden Gremien in Kraft. Der Oberbürgermeister der Stadt Bayreuth und der Oberbürgermeister der Stadt La Spezia fertigen diese Vereinbarung mit ihrer Unterschrift und mit dem Siegel ihrer Städte aus.

Dr. Giorgio Pagano
Oberbürgermeister der Stadt La Spezia La Spezia, den 15. Mai1999

Dr. Dieter Mronz
Oberbürgermeister der Stadt Bayreuth Bayreuth, den 19. Juni1999
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